genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 15 vom 15.06.2015
- Bestattungsgebühr (Art. 11 - Gebühren)
Die Bestattungsgebühr bezieht sich auf das Öffnen und Schließen der Grabstelle und muss vor Erteilen der Konzession an die Gemeinde entrichtet werden:
Beschreibung | Gebühr |
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Bestattungsgebühr | 250,00 Euro
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Bestattungsgebühr (Erdbestattung Urnen)*
| 125,00 Euro
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*genehmigt mit Gemeindeausschussbeschluss Nr. 116 vom 12.05.2016
- Konzessionsgebühr (Art. 11 - Gebühren)
Die Konzessionsgebühr berücksichtigt die Nutzung der Grabstätte sowie alle anderen Kosten, die durch den Bau und die Führung des Friedhofes entstehen und muss vor Erteilen der Konzession an die Gemeinde entrichtet werden:
Beschreibung | Gebühr |
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für Einzelgräber | 120,00 Euro
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für Familiengräber | 400,00 Euro
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für Urnennischen
| 120,00 Euro
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- Jährliche Friedhofsgebühr (Art. 11 - Gebühren)
Für die Pflege und laufende Instandhaltung wird eine jährliche Friedhofsgebühr vom Konzessonsinhaber eingehoben:
Beschreibung | Gebühr bis 31.12.2015
| Gebühr ab 01.01.2016
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für Einzelgräber | 7,50 Euro
| 10,00 Euro
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für Familiengräber | 15,00 Euro
| 20,00 Euro
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für Urnennischen | 7,50 Euro
| 10,00 Euro
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