Steueramt

Grundlage der Aufenthaltsabgabe ist der zeitweilige Aufenthalt zu touristischen Zwecken in Wohneinheiten auf dem Gemeindegebiet von Personen, die nicht in der Gemeinde ansässig sind.

Zuständigkeiten

Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Fernwärme), inklusive Zwangseintreibung.

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretär

Verwaltungsbereich

Adresse

ST. JOHANNSTRASSE 26, 39020 Taufers im Münstertal
Raum: Obergeschoss

Mitarbeiter

Simone Prugger

Verwaltungsassistentin

Dr. Georg Sagmeister

Gemeindesekretär

Orte

Gemeinde Taufers im Münstertal

ST. JOHANNSTRASSE 26, 39020 TAUFERS IM MÜNSTERTAL

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 26.09.2025, 12:12 Uhr