Recyclinghof

Öffnungszeiten: vom 01. April bis 31. Oktober: jeden Freitag von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr (außer Feiertage)...

Beschreibung

Öffnungszeiten:

vom 01. April bis 31. Oktober: jeden Freitag von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr (außer Feiertage)
vom 01. November bis 31. März: jeden Freitag von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr (außer Feiertage)

Verordnung für den Betrieb des Recyclinghofes für Wert- und Schadstoffe (zugelassene Abfallstoffe und Abfallkodexe)


Recyclinghöfe - Handhabung sperrige Abfälle

Durch gezielte Information an den Bürger und Betrieben soll ab sofort auf die Tatsache hingewiesen werden, dass Siedlungsabfälle mit einem Ausmaß kleiner als 40x40cm am Recyclinghof nicht mehr als Sperrmüll angenommen werden.

Auszug aus dem Rundschreiben des Amtes für Abfallwirtschaft vom 23.06.2017:

  • Recyclinghöfe sind gemeindeeigene Anlagen für die Annahme/Lagerung verwertbarer Siedlungsabfälle und nicht Anlagen für die Annahme von Abfällen.
  • Als Sperrmüll gemäß Art.4, Punkt 2 des LG 4/2006 igF. bezeichnet man Siedlungsabfälle, welche aufgrund ihrer sperrigkeit nicht in den von der Gemeinde zugewiesenen Kontainer, Behälter, Sack oder dgl. für die Sammlung der Siedlungsabfälle passen wie z.Bsp. Einrichtungsbestandteile, Möbel, Teppichböden, Skischuhe, Matratzen usw.
  • Als Faustregel wird festhalten, dass ein Siedlungsabfall mit dem Ausmaß größer als 40x40cm als Sperrmüll zu klassifizieren ist. Siedlungsabfälle, die dieses Ausmaß unterschreiten, dürfen am Recyclinghof nicht als Sperrmüll angenommen, sondern müssen als Hausmüll über die eigene Sammlung entsorgt werden.
  • Baustellenabfälle (Bsp. Isoliermaterialien, Rohre und dgl.) dürfen nicht am Recyclinghof angenommen werden. Dabei achten auf Glas- und Steinwolle, welche ähnlich wie asbesthaltige Abfälle faserig sind und deshalb gesundheitsgefährdent sein können.
  • Baustellenabfälle betrieblicher Herkunft (Firmen, Handwerker, Bauern…) dürfen am Recyclinghof nicht als Sperrmüll „getarnt“ angenommen werden.
  • Grundsätzlich gilt, dass am Recyclinghof nur so viele Wertstoffe (Hauptwertstoffe wie Papier, Karton, Glas, Metall, Dosen) und/oder Abfälle (Bsp. Sperrmüll, Bauschutt, Grünabfall, Schadstoffe…) angenommen werden können, welche aufgrund der Anlagenbeschaffenheit Platz haben und vom zuständigen Personal nach deren Sortenreinheit bei der Annahme überprüft werden können.
  • Betriebliche Abfälle bzw. Sonderabfälle (u.a. auch von bäuerlichen Betrieben) dürfen nur mit gültigen Abkommen (Verband/Gemeinde) des Betriebes als hausmüllähnliche Abfälle gemäß Vorgaben der Recyclinghofbetriebsordnung am Recyclinghof angenommen werden. Eine unkontrollierte Annahme ist nicht erlaubt.

Zutrittsbeschränkungen

Uns sind keine Einschränkungen bekannt

Lageplan

St.Johann-Strasse 93, 39020 Taufers im Münstertal

aktuelle Öffnungszeiten: von 01. November bis 31. März

Aktuell geschlossen

Das nächste Mal geöffnet: Fr, 11.10.2024 ab 13:30 Uhr

weitere Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der nächsten 7 Tage
Wochentag Öffnungszeiten
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen
Montag Geschlossen
Dienstag Geschlossen
Mittwoch Geschlossen
Donnerstag Geschlossen
Freitag 13:30 - 16:30 Uhr

Verantwortlich

Hans Peter Spiess

zuständiger Verwalter

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 11.03.2024, 11:21 Uhr